Antrag auf Grundsicherung im Alter für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland,

Antrag auf Grundsicherung im Alter für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland,

Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge ab 65 Jah­ren, die sich in Deutsch­land in einer finan­zi­el­len Not­la­ge befin­den, kön­nen Anspruch auf Grund­si­che­rung im Alter haben, eine Sozi­al­leis­tung, die die Deckung der Grund­be­dürf­nis­se im Alter sicher­stel­len soll. Die­se finan­zi­el­le Unter­stüt­zung steht Per­so­nen mit vor­über­ge­hen­dem Schutz­sta­tus nach Para­graph 24 des Auf­ent­halts­ge­set­zes zur Ver­fü­gung und stellt ein wich­ti­ges Sicher­heits­netz für älte­re Ukrai­ner dar, die mit begrenz­ten Mit­teln aus ihrem Hei­mat­land geflo­hen sind.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Zu den Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen gehö­ren ein Min­dest­al­ter von 65 Jah­ren, ein unzu­rei­chen­des Ein­kom­men und ein lega­ler Auf­ent­halt in Deutsch­land mit vor­über­ge­hen­dem Schutz­sta­tus.
  • Anträ­ge kön­nen bei Ihrem ört­li­chen Sozi­al­amt gestellt wer­den, wobei in vie­len Ämtern Hil­fe in ukrai­ni­scher oder rus­si­scher Spra­che erhält­lich ist.
  • Die Leis­tung deckt die grund­le­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten, ange­mes­se­ne Wohn­kos­ten und die Kran­ken­ver­si­che­rung ab.
  • Der Erhalt die­ser Leis­tung gefähr­det nicht Ihren vor­über­ge­hen­den Schutz­sta­tus in Deutsch­land.
  • Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge kön­nen älte­ren Ver­wand­ten bei der Beschaf­fung von Doku­men­ten und der Wahr­neh­mung von Ter­mi­nen hel­fen.

Was ist Grundsicherung im Alter?

Die Grund­si­che­rung im Alter ist eine Sozi­al­leis­tung, die älte­ren Men­schen hel­fen soll, die nicht genug Geld haben, um ihre Grund­be­dürf­nis­se zu decken. Die Leis­tung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für den täg­li­chen Lebens­un­ter­halt, die Wohn­kos­ten und die Kran­ken­ver­si­che­rung für anspruchs­be­rech­tig­te älte­re Men­schen.

Das Sys­tem dient als Sicher­heits­netz, um zu ver­hin­dern, dass älte­re Men­schen in Deutsch­land in die Armut abrut­schen. Für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge, die mög­li­cher­wei­se nur begrenz­ten Zugang zu ihren Erspar­nis­sen oder Ren­ten in ihrer Hei­mat haben, kann die­se Leis­tung beson­ders wich­tig sein, um ihre Lebens­qua­li­tät zu erhal­ten.

Anspruchsvoraussetzungen für ukrainische Flüchtlinge

Um als ukrai­ni­scher Flücht­ling Anspruch auf Grund­si­che­rung im Alter zu haben, müs­sen Sie meh­re­re wich­ti­ge Kri­te­ri­en erfül­len. Ers­tens müs­sen Sie min­des­tens 65 Jah­re alt sein oder auf­grund einer Behin­de­rung dau­er­haft voll erwerbs­ge­min­dert sein.

Außer­dem müs­sen Sie nicht über aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Mit­tel ver­fü­gen, um Ihren Lebens­un­ter­halt zu bestrei­ten, ein­schließ­lich Ein­kom­men aus Ren­ten, Erspar­nis­sen oder Fami­li­en­un­ter­stüt­zung. Außer­dem müs­sen Sie sich im Rah­men des vor­über­ge­hen­den Schut­zes, der ukrai­ni­schen Flücht­lin­gen nach § 24 des Auf­ent­halts­ge­set­zes gewährt wird, legal in Deutsch­land auf­hal­ten.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt

Das Antrags­ver­fah­ren beginnt bei Ihrem ört­li­chen Sozi­al­amt in der Stadt oder dem Bezirk, in dem Sie woh­nen. Sie kön­nen ent­we­der per­sön­lich vor­bei­kom­men oder tele­fo­nisch einen Ter­min ver­ein­ba­ren, was oft emp­foh­len wird, um War­te­zei­ten zu ver­kür­zen.

Vie­le Ämter bie­ten inzwi­schen Hil­fe in ukrai­ni­scher oder rus­si­scher Spra­che an, und bei Bedarf kann ein Über­set­zungs­dienst zur Ver­fü­gung ste­hen. Wenn Sie kein Deutsch spre­chen, ist es hilf­reich, ein Fami­li­en­mit­glied oder einen Freund mit­zu­brin­gen, der bei der Über­set­zung hel­fen kann.

Erforderliche Dokumente

Wenn Sie einen Antrag auf Grund­si­che­rung im Alter stel­len, müs­sen Sie eini­ge wich­ti­ge Doku­men­te mit­brin­gen. Dazu gehö­ren in der Regel Ihre befris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis, Ihr ukrai­ni­scher Rei­se­pass oder Per­so­nal­aus­weis, ein Nach­weis über Ihre Adres­se in Deutsch­land sowie Unter­la­gen über Ihr Ein­kom­men oder Ver­mö­gen.

Wenn Sie eine ukrai­ni­sche Ren­te bezie­hen oder Bank­kon­ten in der Ukrai­ne haben, brin­gen Sie alle Unter­la­gen über die­se Ein­künf­te mit. Das Sozi­al­amt benö­tigt die­se Infor­ma­tio­nen, um Ihre finan­zi­el­le Bedürf­tig­keit fest­zu­stel­len.

Zeitplan und Bearbeitung

Sobald Sie Ihren Antrag mit allen erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­ge­reicht haben, dau­ert die Bear­bei­tung in der Regel zwi­schen 4 und 8 Wochen. In drin­gen­den Fäl­len kön­nen Sie unter Umstän­den Vor­schuss­zah­lun­gen erhal­ten, wäh­rend Ihr Antrag bear­bei­tet wird.

Die Leis­tun­gen wer­den in der Regel monat­lich und direkt auf Ihr Bank­kon­to gezahlt. Wenn Sie noch kein deut­sches Bank­kon­to haben, kann das Sozi­al­amt Sie über alter­na­ti­ve Zah­lungs­mög­lich­kei­ten bera­ten.

Kombinieren mit anderen Leistungen

Die Grund­si­che­rung im Alter kann mit ande­ren Leis­tun­gen kom­bi­niert wer­den, die ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge mög­li­cher­wei­se erhal­ten. Ihre Wohn­kos­ten wer­den als Teil der Leis­tung über­nom­men, d. h. Sie müs­sen mög­li­cher­wei­se kei­nen sepa­ra­ten Antrag auf Wohn­geld stel­len.

Die Leis­tung umfasst auch einen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz, der Ihnen den Zugang zur not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung sichert. Wenn Sie auf­grund einer Behin­de­rung oder chro­ni­schen Krank­heit beson­de­re Bedürf­nis­se haben, haben Sie mög­li­cher­wei­se Anspruch auf zusätz­li­che Unter­stüt­zung.

Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus

Vie­le ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge befürch­ten, dass sich der Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen nega­tiv auf ihren Auf­ent­halts­sta­tus aus­wir­ken könn­te. Der Bezug von Grund­si­che­rung im Alter gefähr­det jedoch nicht den vor­über­ge­hen­den Schutz­sta­tus in Deutsch­land.

Im Gegen­satz zu eini­gen ande­ren Auf­ent­halts­ti­teln setzt der vor­über­ge­hen­de Schutz­sta­tus für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge nicht vor­aus, dass Sie finan­zi­ell selbst für sich sor­gen kön­nen. Sie kön­nen Sozi­al­leis­tun­gen erhal­ten, ohne befürch­ten zu müs­sen, Ihr Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land zu ver­lie­ren.

Unterstützung für die Familie

Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge kön­nen eine wich­ti­ge Rol­le bei der Bean­tra­gung von Grund­si­che­rung im Alter spie­len. Sie kön­nen hel­fen, indem sie die not­wen­di­gen Unter­la­gen zusam­men­stel­len, die Senio­ren zu Ter­mi­nen beglei­ten und bei Bedarf bei der Über­set­zung hel­fen.

Wenn in einer ukrai­ni­schen Fami­lie meh­re­re Gene­ra­tio­nen zusam­men­le­ben, kann die Berech­nung der Leis­tun­gen durch das Ein­kom­men der Haus­halts­mit­glie­der beein­flusst wer­den. Älte­re Men­schen kön­nen jedoch auch dann Anspruch auf Leis­tun­gen haben, wenn jün­ge­re Fami­li­en­mit­glie­der erwerbs­tä­tig sind.

Quellen

Germany4Ukraine – Hil­fe­por­tal

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les – Grund­si­che­rung im Alter

Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge – Infor­ma­tio­nen für Ukrai­ner

Cari­tas – Leit­fa­den zur Grund­si­che­rung im Alter

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentar
Name
Email
Website