Arbeitsverträge für ukrainische Geflüchtete

Arbeitsverträge für ukrainische Geflüchtete
Rechtsfallen vermeiden und faire Arbeitsbedingungen sichern

Ukrai­ni­sche Geflüch­te­te unter­schrei­ben oft pro­ble­ma­ti­sche Arbeits­ver­trä­ge, weil sie das deut­sche Arbeits­recht nicht ken­nen und Sprach­bar­rie­ren bestehen. Das führt zu einem kon­kre­ten Pro­blem: Vie­le lan­den in aus­beu­te­ri­schen Ver­hält­nis­sen mit Löh­nen unter dem Min­dest­lohn, unkla­ren Bedin­gun­gen oder rechts­wid­ri­gen Klau­seln, die skru­pel­lo­se Arbeit­ge­ber bewusst aus­nut­zen. Die­ser Leit­fa­den schließt die­se Wis­sens­lü­cke, indem er Ihre kon­kre­ten Rech­te erklärt, Warn­zei­chen in Ver­trä­gen auf­zeigt und kos­ten­lo­se Bera­tungs­stel­len nennt. Ohne die­se Infor­ma­tio­nen ris­kie­ren Sie jah­re­lan­ge Unter­be­zah­lung oder Rechts­strei­tig­kei­ten, die leicht ver­meid­bar gewe­sen wären.

Kernaussagen

  • Das deut­sche Arbeits­recht bie­tet allen Arbeit­neh­mern, auch ukrai­ni­schen Flücht­lin­gen mit vor­über­ge­hen­dem Schutz­sta­tus, einen star­ken Schutz.
  • Alle lega­len Ver­trä­ge müs­sen spe­zi­fi­sche Ele­men­te wie Stel­len­be­schrei­bung, Arbeits­zei­ten, Gehalt und Kün­di­gungs­fris­ten ent­hal­ten.
  • Ach­ten Sie auf Warn­zei­chen in Ver­trä­gen wie vage For­mu­lie­run­gen, feh­len­de Infor­ma­tio­nen oder Lohn­an­ge­bo­te unter­halb des Min­dest­lohns.
  • Kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung ist über Flücht­lings­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen und Gewerk­schaf­ten in ganz Deutsch­land erhält­lich.
  • Vie­le Ukrai­ner haben Pro­ble­me mit der Aner­ken­nung von Qua­li­fi­ka­tio­nen und dem Über­gang von befris­te­ten in unbe­fris­te­te Arbeits­ver­hält­nis­se.

Grundlagen des deutschen Arbeitsvertrags

Das deut­sche Arbeits­recht bie­tet allen Arbeit­neh­mern unab­hän­gig von ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit einen umfas­sen­den Schutz. Die­ser recht­li­che Rah­men gewähr­leis­tet eine fai­re Behand­lung und legt kla­re Rech­te und Pflich­ten für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer fest.

In Deutsch­land gibt es zwei Arten von Arbeits­ver­trä­gen: unbe­fris­te­te Arbeits­ver­trä­ge und befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge. Unbe­fris­te­te Ver­trä­ge haben kein End­da­tum und bie­ten eine grö­ße­re Arbeits­platz­si­cher­heit, wäh­rend befris­te­te Ver­trä­ge ein End­da­tum haben und oft als Ein­stieg für Neu­ein­stei­ger in den deut­schen Arbeits­markt die­nen.

Alle lega­len deut­schen Arbeits­ver­trä­ge müs­sen bestimm­te wesent­li­che Ele­men­te ent­hal­ten, um gül­tig zu sein. Dazu gehö­ren eine aus­führ­li­che Stel­len­be­schrei­bung, in der Ihre Auf­ga­ben beschrie­ben sind, kla­re Anga­ben zu den Arbeits­zei­ten, zur Höhe des Gehalts und zum Zah­lungs­plan, zu Kün­di­gungs­fris­ten und zu einem fest­ge­leg­ten Anfangs­da­tum.

Die Beschäf­ti­gung in Deutsch­land wird häu­fig durch Tarif­ver­trä­ge gere­gelt, die bran­chen­spe­zi­fi­sche Stan­dards fest­le­gen. Die­se Ver­trä­ge bie­ten häu­fig bes­se­re Bedin­gun­gen als die gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen und kön­nen sich erheb­lich auf Ihre Arbeits­be­din­gun­gen und Leis­tun­gen aus­wir­ken.

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass nach deut­schem Recht Arbeits­ver­trä­ge inner­halb eines Monats nach Arbeits­an­tritt in schrift­li­cher Form vor­ge­legt wer­den müs­sen. Münd­li­che Ver­ein­ba­run­gen sind zwar rechts­ver­bind­lich, aber eine schrift­li­che Doku­men­ta­ti­on ist ent­schei­dend für den Schutz Ihrer Rech­te und die Ver­mei­dung von Miss­ver­ständ­nis­sen.

Ihre Rechte als ukrainischer Flüchtling in der deutschen Arbeitswelt

Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge in Deutsch­land pro­fi­tie­ren von der EU-Richt­li­nie über vor­über­ge­hen­den Schutz, die eine sofor­ti­ge Arbeits­er­laub­nis ohne lang­wie­ri­ges Asyl­ver­fah­ren gewährt. Die­ser Sta­tus gibt Ihnen das Recht, eine Beschäf­ti­gung zu suchen und nach dem deut­schen Arbeits­recht gleich behan­delt zu wer­den.

Das deut­sche Recht ver­bie­tet strikt die Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund der Staats­an­ge­hö­rig­keit und gewähr­leis­tet die Gleich­be­hand­lung am Arbeits­platz. Zu Ihren Rech­ten gehö­ren ange­mes­se­ne Arbeits­be­din­gun­gen, fai­re Löh­ne und Schutz vor unge­recht­fer­tig­ter Ent­las­sung, unab­hän­gig von Ihrem Flücht­lings­sta­tus.

Alle Arbeit­neh­mer in Deutsch­land, auch Flücht­lin­ge, haben Anspruch auf den natio­na­len Min­dest­lohn (12,41 €/Stunde ab 2023). Dar­über hin­aus ist die Arbeits­zeit nach deut­schem Recht auf maxi­mal 48 Stun­den pro Woche begrenzt, mit obli­ga­to­ri­schen Ruhe­zei­ten zwi­schen den Schich­ten.

Der Urlaubs­an­spruch beginnt in Deutsch­land bei min­des­tens 20 Arbeits­ta­gen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Sie haben auch Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall. Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, Ihr Gehalt wäh­rend einer Krank­heit bis zu sechs Wochen lang wei­ter­zu­zah­len, danach über­nimmt die Kran­ken­kas­se die Kos­ten.

Wenn Sie in Deutsch­land arbei­ten, wer­den Sie in das Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem auf­ge­nom­men, das eine Kran­ken­ver­si­che­rung, eine Ren­ten­ver­si­che­rung, eine Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und eine Pfle­ge­ver­si­che­rung umfasst. Die­se Bei­trä­ge wer­den auto­ma­tisch von Ihrem Gehalt abge­zo­gen, bie­ten aber einen wert­vol­len sozia­len Schutz wäh­rend Ihres Auf­ent­halts in Deutsch­land.

Rote Fahnen: Erkennen problematischer Vertragsbedingungen

Sei­en Sie vor­sich­tig bei Arbeit­ge­bern, die nur münd­li­che Ver­trä­ge anbie­ten oder Doku­men­te mit vagen Stel­len­be­schrei­bun­gen vor­le­gen. In einem ord­nungs­ge­mä­ßen deut­schen Arbeits­ver­trag soll­ten Ihre Rol­le, Ihre Auf­ga­ben und Ihr Arbeits­ort klar defi­niert sein.

Ach­ten Sie auf Bestim­mun­gen, die Ihre Mög­lich­kei­ten, den Arbeit­ge­ber zu wech­seln, ein­schrän­ken oder über­zo­ge­ne Kün­di­gungs­fris­ten ver­lan­gen, die über den gesetz­li­chen Stan­dard hin­aus­ge­hen. Nach deut­schem Recht beträgt die Kün­di­gungs­frist für regu­lä­re Arbeit­neh­mer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monats­en­de, wobei je nach Dau­er der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit auch län­ge­re Fris­ten mög­lich sind.

Ein Gehalts­an­ge­bot, das unter dem gesetz­li­chen Min­dest­lohn liegt, oder Ver­trä­ge mit unkla­ren Zah­lungs­be­din­gun­gen soll­ten sofort Anlass zur Sor­ge geben. Sei­en Sie auch vor­sich­tig bei feh­len­den Anga­ben zu den Arbeits­zei­ten oder bei Ver­trä­gen, die über­mä­ßi­ge Über­stun­den ohne ange­mes­se­ne Ver­gü­tung vor­se­hen.

Das deut­sche Arbeits­recht ver­bie­tet bestimm­te Klau­seln, z. B. Bestim­mun­gen zur frist­lo­sen Kün­di­gung ohne trif­ti­gen Grund oder Klau­seln, die Ihren Anspruch auf den letz­ten Lohn ver­wir­ken wür­den. Die­se rechts­wid­ri­gen Klau­seln sind nicht durch­setz­bar, deu­ten aber dar­auf hin, dass der Arbeit­ge­ber Ihre Rech­te mög­li­cher­wei­se nicht respek­tiert.

Hüten Sie sich vor Pro­be­zei­ten von mehr als sechs Mona­ten oder über­trie­be­nen Wett­be­werbs­ver­bots­klau­seln, die Ihre künf­ti­gen Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten ein­schrän­ken wür­den. Die­se Klau­seln gehen oft über das recht­lich Zuläs­si­ge hin­aus und kön­nen dar­auf abzie­len, Ihre Unkennt­nis der deut­schen Beschäf­ti­gungs­prak­ti­ken aus­zu­nut­zen.

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Wo Sie Hilfe bei der Vertragsüberprüfung erhalten

Meh­re­re Orga­ni­sa­tio­nen der Flücht­lings­hil­fe bie­ten kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung spe­zi­ell für Arbeits­an­ge­le­gen­hei­ten an. Orga­ni­sa­tio­nen wie der Flücht­lings­rat, die Cari­tas und die Dia­ko­nie haben spe­zia­li­sier­te Bera­ter, die Ihren Ver­trag prü­fen und deut­sche Arbeits­stan­dards erklä­ren kön­nen.

Gewerk­schaf­ten wie die IG Metall und ver.di bie­ten in vie­len Fäl­len auch Nicht­mit­glie­dern eine Ver­trags­prü­fung an. Die­se Gewerk­schaf­ten haben umfang­rei­che Erfah­run­gen mit Arbeits­rech­ten und kön­nen pro­ble­ma­ti­sche Klau­seln iden­ti­fi­zie­ren, die sonst viel­leicht unbe­merkt blei­ben wür­den.

Staat­li­che Bera­tungs­stel­len wie das ört­li­che Job­cen­ter und die Bun­des­agen­tur für Arbeit kön­nen Sie bei der Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen unter­stüt­zen. Die­se offi­zi­el­len Stel­len bie­ten zuver­läs­si­ge Infor­ma­tio­nen über Ihre Rech­te und kön­nen Sie bei Bedarf an spe­zia­li­sier­te Diens­te ver­wei­sen.

Seit 2022 haben sich in ganz Deutsch­land gemein­de­ba­sier­te ukrai­ni­sche Selbst­hil­fe­grup­pen gebil­det, die häu­fig gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung und Über­set­zungs­hil­fe anbie­ten. Die­se Grup­pen füh­ren häu­fig Lis­ten mit ukrai­nisch­spra­chi­gen Anwäl­ten oder Frei­wil­li­gen mit Kennt­nis­sen im Arbeits­recht.

Meh­re­re digi­ta­le Platt­for­men bie­ten nun Res­sour­cen in ukrai­ni­scher Spra­che an, um das Ver­ständ­nis deut­scher Arbeits­ver­trä­ge zu erleich­tern. Dazu gehö­ren Über­set­zungs­hil­fen, Ver­trags­vor­la­gen und Erklä­run­gen zum deut­schen Arbeits­recht, die spe­zi­ell für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge ent­wi­ckelt wur­den.

Wenn Sie auch mit Woh­nungs­pro­ble­men zu tun haben, soll­ten Sie sich über die Bean­tra­gung einesWohn­be­rech­ti­gungs­scheins infor­mie­ren, der Ihnen hel­fen kann, sich eine bezahl­ba­re Woh­nung zu sichern, wäh­rend Sie sich in der deut­schen Arbeits­welt eta­blie­ren.

Häufige Fallstricke nach zwei Jahren: Aus Erfahrung lernen

Vie­le ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge neh­men immer wie­der befris­te­te Ver­trä­ge an, anstatt sich für eine Fest­an­stel­lung ein­zu­set­zen. Nach zwei Jah­ren in Deutsch­land lohnt es sich, Ihre Ver­trags­si­tua­ti­on zu über­prü­fen und mit Ihrem Arbeit­ge­ber über Umwand­lungs­op­tio­nen zu spre­chen, da das deut­sche Recht die Ver­wen­dung auf­ein­an­der­fol­gen­der befris­te­ter Ver­trä­ge ein­schränkt.

Das deut­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs- und Steu­er­sys­tem sorgt bei Neu­an­kömm­lin­gen oft für Ver­wir­rung. Es ist wich­tig, den Unter­schied zwi­schen Brut­to- und Net­to­ge­halt zu ver­ste­hen, da die Abzü­ge je nach Steu­er­klas­se und ande­ren Fak­to­ren 30–40 % Ihres Brut­to­ge­halts aus­ma­chen kön­nen.

Vie­le Flücht­lin­ge über­se­hen beruf­li­che Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten und ihr Recht auf Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung. Deut­sche Arbeit­ge­ber bie­ten oft Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten an, und ver­schie­de­ne staat­li­che Pro­gram­me unter­stüt­zen die beruf­li­che Ent­wick­lung spe­zi­ell für Flücht­lin­ge.

Der Bei­tritt zu Berufs­ver­bän­den oder Betriebs­rä­ten kann Ihre Arbeits­be­din­gun­gen deut­lich ver­bes­sern. Die­se Orga­ni­sa­tio­nen ver­tre­ten die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer und kön­nen dabei hel­fen, Pro­ble­me am Arbeits­platz anzu­ge­hen, die sonst unge­löst blei­ben wür­den.

Doku­men­ta­ti­on ist bei Pro­ble­men am Arbeits­platz in Deutsch­land uner­läss­lich. Vie­le ukrai­ni­sche Arbeit­neh­mer ver­säu­men es, Pro­ble­me ord­nungs­ge­mäß zu doku­men­tie­ren oder for­ma­le Beschwer­de­ver­fah­ren zu ver­ste­hen, was es schwie­rig macht, Pro­ble­me spä­ter zu lösen.

Kul­tu­rel­le Unter­schie­de zwi­schen ukrai­ni­schen und deut­schen Erwar­tun­gen am Arbeits­platz kön­nen zu Miss­ver­ständ­nis­sen füh­ren. Deut­sche legen oft Wert auf direk­te Kom­mu­ni­ka­ti­on, die strik­te Ein­hal­tung von Ver­fah­ren und eine kla­re Tren­nung zwi­schen Arbeit und Pri­vat­le­ben. Das Erken­nen die­ser kul­tu­rel­len Nuan­cen kann die Inte­gra­ti­on am Arbeits­platz ver­bes­sern und Ver­trags­strei­tig­kei­ten ver­hin­dern.

Professionelle Übersetzungsdienste in Anspruch nehmen

Bei kom­ple­xen Arbeits­ver­trä­gen kön­nen pro­fes­sio­nel­le Über­set­zungs­diens­te von unschätz­ba­rem Wert sein. In vie­len Städ­ten gibt es inzwi­schen ukrai­nisch-deut­sche Über­set­zer, die sich auf juris­ti­sche Doku­men­te spe­zia­li­siert haben und bei Bedarf beglau­big­te Über­set­zun­gen lie­fern kön­nen.

Volks­hoch­schu­len bie­ten über ihre Sprach­ab­tei­lun­gen häu­fig güns­ti­ge Über­set­zungs­diens­te an. Die­se Diens­te kön­nen War­te­zei­ten haben, sind aber in der Regel preis­wer­ter als kom­mer­zi­el­le Über­set­zungs­bü­ros.

Digi­ta­le Über­set­zungs­tools haben sich erheb­lich ver­bes­sert, soll­ten aber für juris­ti­sche Doku­men­te mit Vor­sicht ein­ge­setzt wer­den. Sie kön­nen beim anfäng­li­chen Ver­ständ­nis hel­fen, aber kri­ti­sche Begrif­fe soll­ten von einem mensch­li­chen Über­set­zer über­prüft wer­den, der sich mit juris­ti­scher Ter­mi­no­lo­gie aus­kennt.

Eini­ge Arbeit­ge­ber, ins­be­son­de­re grö­ße­re Unter­neh­men mit inter­na­tio­na­ler Erfah­rung, sind bereit, Über­set­zungs­diens­te für Arbeits­ver­trä­ge anzu­bie­ten. Zögern Sie nicht, Ihren poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber vor der Unter­zeich­nung eines Doku­ments zu fra­gen, ob eine sol­che Unter­stüt­zung ver­füg­bar ist.

Juris­ti­sche Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken in deut­schen Groß­städ­ten bie­ten manch­mal kos­ten­lo­se Über­set­zun­gen und Ver­trags­prü­fun­gen für Flücht­lin­ge an. Die­se Kli­ni­ken sind mit Jura­stu­den­ten besetzt, die von Pro­fes­so­ren betreut wer­den, und kön­nen sowohl Über­set­zun­gen als auch grund­le­gen­de Rechts­be­ra­tung anbie­ten.

Ihre Optionen für die Anerkennung von Qualifikationen verstehen

Vie­le ukrai­ni­sche Fach­kräf­te arbei­ten auf­grund von Aner­ken­nungs­pro­ble­men unter ihrem Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veau. In Deutsch­land gibt es spe­zi­el­le Ver­fah­ren für die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Zeug­nis­se durch das Aner­ken­nungs­ge­setz, das Ihnen den Zugang zu einer ange­mes­se­nen Beschäf­ti­gung erleich­tern kann.

Das Por­tal „Aner­ken­nung in Deutsch­land“ bie­tet detail­lier­te Infor­ma­tio­nen in ukrai­ni­scher Spra­che über das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren für ver­schie­de­ne Beru­fe. Ein früh­zei­ti­ges Ver­ständ­nis die­ses Pro­zes­ses kann jah­re­lan­ge Unter­be­schäf­ti­gung ver­hin­dern und dazu bei­tra­gen, dass Sie Ver­trä­ge erhal­ten, die Ihren Fähig­kei­ten ent­spre­chen.

Für vie­le regle­men­tier­te Beru­fe wie Medi­zin, Inge­nieur­we­sen und Leh­re gibt es Über­brü­ckungs­pro­gram­me. Die­se Pro­gram­me hel­fen dabei, Qua­li­fi­ka­ti­ons­lü­cken zu schlie­ßen und füh­ren zur vol­len Aner­ken­nung ukrai­ni­scher Zeug­nis­se, was Türen zu bes­se­ren Arbeits­ver­trä­gen öff­net.

Neben der beruf­li­chen Aner­ken­nung ist oft auch eine Sprach­zer­ti­fi­zie­rung erfor­der­lich. Die Inves­ti­ti­on in Deutsch­kur­se spe­zi­ell für Ihr Berufs­feld kann Ihre Posi­ti­on bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen und Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten erheb­lich ver­bes­sern.

Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Aner­ken­nung von Qua­li­fi­ka­tio­nen ist über ver­schie­de­ne Pro­gram­me mög­lich. Die Kos­ten für Aner­ken­nungs­ver­fah­ren, not­wen­di­ge Zusatz­aus­bil­dun­gen und sogar die Lebens­hal­tungs­kos­ten wäh­rend des Qua­li­fi­zie­rungs­ver­fah­rens kön­nen durch staat­li­che För­der­pro­gram­me spe­zi­ell für Flücht­lin­ge über­nom­men wer­den.

Quellen

Make it in Deutsch­land: Arbeits­ver­trag
Hand­buch Deutsch­land: Arbeits­ver­trag
EU-Gleich­be­hand­lungs­stel­le: Arbei­ten in Deutsch­land
Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les: Arbeits­recht
Klei­nes Kon­tor: Beschäf­ti­gung ukrai­ni­scher Flücht­lin­ge in Deutsch­land
Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz: Berufs­bil­dungs­ge­setz

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